FirstClass Pferdetransport
+49 (0) 172 5424303 Heiner Böckmann +49 (0) 172 4242737 Hendrik Böckmann
FAQ
up down


Grundsätzlich muss für jeden Transport der Equidenpass mitgegeben werden !!

Fohlentransport / tragende Stuten

Von Seiten der TierschutztransportVO ist es uns nicht erlaubt, Fohlen in einem Alter unter 7 Tagen zu transportieren. Notfälle natürlich ausgenommen.
Wir transportieren keine  Fohlen mit einem Alter unter 6 Monaten ohne Mutterstute

außerdem gilt:
kein Transport von trächtigen Stuten im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium (nach dem 300. Trächtigkeitstag, oder einfacher gemerkt, nicht mehr nach Beginn des 10. Trächtigkeitsmonats).

Transporte innerhalb Deutschlands 

Zwingend erforderlich ist nur der Equidenpass 

Transporte innerhalb der EU / außerhalb Deutschlands 

Zusätzlich zu dem Equidenpass  muss zwingend ein vom zuständigen Amtstierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis ( darf nicht älter als 48 Stunden sein) vorliegen und mitgegeben werden.

Da die Europäische Union auch eine Zollunion beinhaltet, benötigt man im Verkehr zwischen den EU-Staaten keine Verzollung.

Internationale Pferdetransporte außerhalb der EU

Bei Transporten aus oder in Länder, die nicht der EU angehören (z.B. die Schweiz), gilt es ebenfalls zusätzlich zum Equidenpass ein Gesundheitszeugnis von zuständigen Amtstierarzt einzuholen. 
Auch gibt es Länder, die bestimmte Impfungen oder Untersuchungen zur Einfuhr vorschreiben.
Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihren Veterinäramt.
Bitte auch an die Zollbestimmungen denken ! Wir übernehmen Zollabwicklung nur nach Absprache!

Allgemeines

Wünschen Sie, dass Ihr Pferd Transportgamaschen und/oder eine Decke beim Transport tragen soll, können diese von uns gestellt werden, sofern dieses nicht mitgegeben wird.

Wasser und Heu werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt, bei speziellen Bedürfnissen ( z.B. Heuallergie) informieren Sie uns bitte vor Abfahrt.

Der Transport erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers. Durch den Auftragnehmer nachweislich verursachte Verletzungen/Schäden sind versichert.

Vom transportierten Pferd verursachte Schäden am Transportmittel trägt der Auftraggeber, bzw dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung.